Relativ häufig liest man in Ausschreibungen:
Zitat:
Die Einsendungen dürfen bisher nicht veröffentlicht worden sein (weder in Printmedien noch online).
Eigentlich sollte man meinen, dass dieser Satz eindeutig ist.
Trotzdem hier noch mal die Definition.
Zitat:
Wikipedia: Unter Publikation (von lat. publicus: öffentlich) oder Veröffentlichung (oftmals kurz VÖ) versteht man entweder den Vorgang der öffentlichen Verfügbarmachung eines Mediums (Publizierung, Release) oder das konkrete Medium selbst
öffentliche Verfügbarmachung kann bedeuten: Das Werk wird (entweder als gesamte Auflage oder On Demand) gedruckt und vertrieben, ist in Katalogen gelistet und im Buchhandel verfügbar.
öffentliche Verfügbarmachung kann auch bedeuten: Das Werk ist ein EBook und wird bei einem Anbieter (z.B. XinXii, Bookrix, ...) zum Download (ob bezahlt oder kostenlos ist hierbei egal) angeboten.
öffentliche Verfügbarmachung heißt aber auch: Das Werk wird auf einer privaten Webseite oder in einem Forum ganz oder in Ausschnitten eingestellt.
Ergo heißt das - und das ist der Punkt, den anscheinend viele Hobby-Autoren schlichtweg nicht kapieren:
Eine Geschichte, die in einem Forum veröffentlicht wird, darf eigentlich nicht zu einer Ausschreibung eingeschickt werden.Der Hintergrund dieses Satzes muss eigentlich auch überhaupt nicht hinterfragt werden - es ist eine Regel, die der Veranstalter festlegt und an die sich die Beteiligten einfach zu halten haben. Basta!
Trotzdem gibt es gute Gründe. Zum einen der, warum überhaupt eine Anthologie herauskommen sollte, wenn die Beiträge schon in anderer Form veröffentlicht wurden und teilweise kostenlos im Internet zu beziehen sind. Zum anderen der, dass schlicht und einfach jemand die Dreistigkeit haben könnte, die Geschichte zu stehlen (die "Mitnahmementalität" im Internet ist ja regelrecht krankhaft).
Warum schreibe ich das eigentlich?
Ganz einfach - ich habe einen aktuelles Fall aus einer aktuellen Ausschreibung.
Es gingen unter anderem 2 Geschichten (von verschiedenen Autoren) ein, die bis auf geänderte Namen, geänderter Titel und vernachlässigbare Modifikationen beim Satzbau identisch waren. Ich meine, von "Ähnlichkeit" zu sprechen, wäre eine absolute Untertreibung gewesen.
Mindestens einer, vielleicht sogar beide hatten geguttenbergt.
Da von unserer Seite aus nicht klärbar war, ob einer von beiden (und wenn ja, wer) überhaupt der Urheber der Geschichte war (die durchaus Chancen gehabt hätte), wurden beide Geschichten wegen Plagiierens disqualifiziert.
Nach einer Suche im Internet wurden wir fündig. Die Geschichte war - so wie wir sie zweimal erhalten hatten - in einem Schreibforum veröffentlicht.
Eine Antwort eines der beiden Disqualifizierten brachte Klärung: Er sei der Urheber, hatte diese Geschichte im Schreibforum eingestellt und nur "vergessen", diese zu entfernen, BEVOR er seine Geschichte abgeschickt hat.
Er würde diese Geschichte nun wirklich löschen lassen.
Dumm gelaufen - denn disqualifiziert haben wir ihn trotzdem. Wegen Verstoß gegen die Bedingung, dass eine einzusendende Geschichte bisher nicht veröffentlicht werden darf.
AUCH NICHT IM INTERNET.
Übrigens - ich "wünsche" jedem, der seine Geschichte im Internet veröffentlicht (verbrennt) und sie dann mit betrügerischer Absicht trotzdem einsendet, dass er einen Plagiator hat, der bei denselben Wettbewerb teilnehmen will, auf dass beider Lüge entlarvt werde
